Onlinehandelsrecht / Mandate

Mandate

Durch den Besuch unserer Seiten allein kommt noch kein Mandatsverhältnis zwischen dem Besucher und den Rechtsanwälten zustande.

Erst durch die Annahme (Bestätigung) des Rechtsanwalts in Textform, dass er ein ausdrücklich von Ihnen erteiltes Mandat annimmt, entsteht ein Mandatsverhältnis (Mandat) zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen. Dem kann z.B. eine telefonische Anfrage oder eine Anfrage per e-Mail durch Sie vorausgegangen sein. Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu uns zu erleichtern, haben wir diese Seiten eingerichtet.

Bei unverzüglicher Erklärung der Ablehnung eines Auftrages gem. § 44 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) entsteht kein Mandatsverhältnis. 

§ 44 BRAO (Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags) lautet:

"Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären.

Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht."