Onlinehandelsrecht / Mandate, Allgemeiner Hinweis

Mandate

Durch den Besuch unserer Seiten allein kommt noch kein Mandatsverhältnis zwischen dem Besucher und dem Rechtsanwalt zustande. Erst durch die Annahme (Bestätigung) des Rechtsanwalts in Textform, dass er ein ausdrücklich von Ihnen erteiltes Mandat annimmt, entsteht ein Mandatsverhältnis (Mandat) zwischen dem Rechtsanwalt und Ihnen. Dem kann z.B. eine telefonische Anfrage oder eine Anfrage per e-Mail durch Sie vorausgegangen sein. Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu uns zu erleichtern, haben wir diese Seiten eingerichtet. Bei unverzüglicher Erklärung der Ablehnung eines Auftrages gem. § 44 BRAO entsteht kein Mandatsverhältnis. 

Allgemeiner Hinweis

Keine Rechtsberatung, keine Haftung außerhalb von im Einzelfall übernommenem Mandat.