Onlinehandelsrecht / Bundesverband Onlinehandel e.V.

Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel ist vom Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH) mit der Geschäftsführung des Verbandes beauftragt.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (kurz: BVOH) versteht sich als Interessenvertretung für Onlinehändler. Zielgruppe für eine Mitgliedschaft im BVOH sind alle Onlinehändler. Die Selbständigkeit der Onlinehändler soll gewahrt bleiben, gleichwohl sollen sie eine starke Interessenvertretung hinter sich wissen, den BVOH. Der Mitgliedsbeitrag ist moderat und richtet sich nach dem Umsatz. 

Neben Lobbyarbeit für Onlinehändler, Investition in Rechtssicherheit (Abmahnschutz) durch präventive rechtsanwaltliche Beratung, dient der BVOH als Netzwerk der in ihm zusammengeschlossenen Onlinehändler. Natürlich gibt es beim BVOH auch Sonderkonditionen, Vergünstigungen und Rabatte. Allerdings gibt es auch einige Vergünstigungen, die es NUR beim BVOH gibt. Lassen Sie sich überraschen und informieren!

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BVOH.