Onlinehandelsrecht / Pinnwand

11.06.2010 - Neue Widerrufsbelehrung

Ausführlicher Artikel

Link zum BMJ

Versandkostenentscheidung des BGH

Presseerklärung des BGH

Plattform = kein Beauftragter des Verkäufers!

Der Verkäufer haftet nicht für technische Fehler der Plattform, denn diese ist mangels Weisungsgebundenheit kein Beauftragter, sondern eher wie ein Vermieter zu betrachten (OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2009, 4 U 145/09).

Warum "Onlinehandelsrecht"?

Wir sind online für Sie, damit Ihr Handel recht gerät!

Sie machen den Handel, wir das Recht!

Das Web ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Handel und unserer Kunst und zugleich auch das Feld, dass wir mit Ihnen - Recht handelnd - gemeinsam bestellen und bewirtschaften!

Mission Statement 

Kurz, präzise, erschöpfend - persönlich, konkret, individuell - aktuell, modern, zielführend - Das ist Onlinehandelsrecht Dresden!

Herzlich willkommen!

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