Onlinehandelsrecht / Pinnwand
11.06.2010 - Neue Widerrufsbelehrung
Ausführlicher Artikel
Link zum BMJ
Versandkostenentscheidung des BGH
Presseerklärung des BGH
Plattform = kein Beauftragter des Verkäufers!
Der Verkäufer haftet nicht für technische Fehler der Plattform, denn diese ist mangels Weisungsgebundenheit kein Beauftragter, sondern eher wie ein Vermieter zu betrachten (OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2009, 4 U 145/09).
Warum "Onlinehandelsrecht"?
Wir sind online für Sie, damit Ihr Handel recht gerät!
Sie machen den Handel, wir das Recht!
Das Web ist die Schnittstelle zwischen Ihrem Handel und unserer Kunst und zugleich auch das Feld, dass wir mit Ihnen - Recht handelnd - gemeinsam bestellen und bewirtschaften!
Kurz, präzise, erschöpfend - persönlich, konkret, individuell - aktuell, modern, zielführend - Das ist Onlinehandelsrecht Dresden!
Herzlich willkommen!