Onlinehandelsrecht / Messer, Gabel, Schere, Licht

Messer, Gabel, Schere, Licht, ist für kleine Kinder nicht! - Filesharing schon, wenn es die Eltern ausreichend verbieten, "erlaubt" es der Bundesgerichtshof! - Urteilsbegründung "Morpheus" jetzt erschienen!

"Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt."

Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 15. November 2012

Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs des auch mit "Morpheus" bezeichneten Falls ist jetzt veröffentlicht worden. Vielen Dank an Rechtsanwalt Thomas Traub von Küttner Rechtsanwälte für die Information.

Der Leitsatz des Bundesgerichtshofs lautet:

"Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt."

Die vollständige Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs finden Sie: >>>hier!