Onlinehandelsrecht / Abmahnwelle geht zurück

Abmahnwelle geht langsam zurück

Nachdem das LG Bochum (Az. 14 O 206/08) gestern einen weiteren Antrag der Schmidt Wellness GmbH wegen angeblichen Wettbewerbsverstoßes auf Grund des eBay Fehlers zurückgewiesen hat, erklärt diese, vertreten durch Rechtsanwalt Gerstel, nun mehr und mehr Abmahnungen für gegenstandslos. Grund hierfür könnte sein, dass das Gericht keine Wiederholungsgefahr sieht, so der die abgemahnte Partei vertretende Rechtsanwalt Steens: "Wir hatten darauf hingewiesen, dass der Wettbewerbsverstoß von der Mandantin weder beabsichtigt noch beeinflusst war und nach der Erklärung von ebay, dass der Softwarefehler beseitigt sei, keine ernsthafte Gefahr mehr bestand, dass ebay erneut diesen Satz" - und nur hierauf bezog sich der Antrag von RA Gerstel - "einfügte". Rechtsanwalt Gerstel erklärte im Termin, dass ebay ständig Fehler mache. Dies mag sein, meint der Abgemahnte, nur eben diesen einen bemängelten Fehler werde eBay wohl nicht mehr machen, denn die entsprechenden Programme seien inzwischen repariert.

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Dresden, 21.11.2008, 10:30 Uhr

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel