Onlinehandelsrecht / Jugendschutzstandard

BVOH + BSI: Jugendschutzstandard im Onlinehandel Drogenbeauftragte Marlene Mortler begrüßt neuen Jugendschutzstandard im Online-Handel

Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. BSI und der Bundesverband Onlinehandel e. V. BVOH haben eine gemeinsame Empfehlung für einen Jugendschutzstandard im Online-Handel mit Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken verabschiedet. Mit dem Standard wird das Jugendschutzgesetz bestimmungsgemäß auf den Bereich des Online-Handels mit alkoholhaltigen Getränken übertragen: Ziel des Standards ist es, durch eine Altersprüfung bei der Paketzustellung sicherzustellen, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke online bestellen und als Paket entgegennehmen dürfen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, begrüßt die Selbstregulierung der beiden Verbände: "Dieser Standard geht in die richtige Richtung, denn er setzt auch im Bereich des stetig wachsenden Online-Handels das Jugendschutzgesetz sinngemäß um. Ich würde mir wünschen, dass das Beispiel des BSI und BVOH Schule macht und eine Altersprüfung bei der Paketzustellung von alkoholhaltigen Getränken zur Selbstverständlichkeit für Online-Händler und Kunden wird."

http://www.bvoh.de/drogenbeauftragte-marlene-mortler-begruesst-neuen-jugendschutzstandard-im-online-handel/