Onlinehandelsrecht / Abmahnwelle gebrochen!

Presseerklärung

Abmahnwelle gebrochen!

Wenn eBay einen Fehler macht ...

Massenabmahnungen dürfen als solche bezeichnet werden

Schmidt Wellness GmbH unterliegt gegenüber www.wortfilter.de

Dresden, 20.11.2008. Am 25.10.2008 unterlief eBay eine Panne: Bei gewerblichen Verkäufern erschien an Stelle der von diesen hinterlegten Widerrufsbelehrung fälschlicherweise der von eBay eingeblendete Satz: "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.". So auch bei der Schmidt Wellness GmbH aus Wesel. Abmahnanwalt Andreas Gerstel aus Kamen, der den Betrügerverein "Ehrlich währt am längsten" vertrat, welcher zuvor deutsche Onlinehändler massenhaft mit Abmahnungen überzog, mahnte nun wiederum massenhaft im Auftrage der Schmidt Wellness GmbH Onlinehändler u.a. wegen dieses eBay Fehlers ab. Darüber berichtete Axel Gronen, Betreiber des Internetportals www.wortfilter.de (Köln).

Mit Antrag auf Einstweilige Verfügung versuchte die Schmidt Wellness, Axel Gronen dessen Berichterstattung und u.a. die Verwendung des Begriffs "Massenabmahnung" verbieten zu lassen und unterlag damit, wie auch in allen anderen Punkten, in der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2008 vor dem Landgericht Bochum (Az. 2 O 762/08). Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es die Abmahnwelle der Schmidt Wellness, vertreten durch Abmahnanwalt Gerstel, als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig ansieht.

Axel Gronen wird von Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel aus Dresden vertreten, der auch für den Bundesverband Onlinehandel e.V. tätig ist. Rechtsanwalt Wentzel hierzu: "Unserem Obsiegen liegt ein Zusammenwirken einer Reihe bekannter und im Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwälte und Kanzleien zu Grunde. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (www.bvoh.de), www.wortfilter.de selbst, die Rechtsanwälte Rolf Becker, der den Prozess unterstützend begleitet (WIENKE & BECKER - KÖLN®, www.versandhandelsrecht.de), Max-Lion Keller (www.it-recht-kanzlei.de), Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de) und wir (www.onlinehandelsrecht.de) sammeln auch weiterhin Abmahnungen Betroffener ein." Hintergrund der anwaltlichen Zusammenarbeit ist auch, dass Rechtsanwalt Gerstel dem Ansehen des Berufsstandes des Rechtsanwalts durch sein Abmahnverhalten schadet.

Die neue Qualität der Abmahnwelle, so Axel Gronen, liegt darin, dass erstmals ein technischer Fehler abgemahnt wurde, für den die Abgemahnten selbst nicht können. Wenn das Schule macht, so Gronen, ist der Onlinehandel am Ende, weil technisches Versagen von niemand ausgeschlossen werden könne. Während der "Kassenzeit" (so ein BVOH - Mitglied) des Abmahnanwaltes mit der oben genannten Entscheidung nun vorübergehend ein Riegel vorgeschoben worden ist, lässt der Bundesverband Onlinehandel e.V. bereits strafrechtliche Konsequenzen gegen die Schmidt Wellness und Abmahnanwalt Gerstel prüfen. Hierzu Rechtsanwalt Wentzel: "Wenn aus technischem Versagen eines Internetsystems Vertragsstrafforderungen in Höhe von 5.000 Euro hergeleitet werden und Massenabmahnungen pauschal eine Schadensersatzforderung in Höhe von 100 Euro beigelegt werden, für die es mangels Wettbewerbsverstoßes und mangels ersatzfähigem Schaden keine rechtliche Grundlage gibt, so liegt ein Anfangsverdacht auf versuchten Betrug vor." Rudolf Braunsdorf, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. ermutigt derweil Onlinehändler, Mitglied im BVOH zu werden: "Die Entscheidung des Landgericht Bochum hat gezeigt, dass Onlinehändler einer Interessenvertretung bedürfen, die - das haben wir gesehen - deren Interessen nicht nur vertritt, sondern als wehrhafte Gemeinschaft auch durchzusetzen versteht."

Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

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