Onlinehandelsrecht / Bundeskartellamt ./. Asics

Bundeskartellamt zeigt Asics die rote Karte

Berlin, 28.04.14 - Das Bundeskartellamt hat nach vorläufiger Prüfung des Sportartikelherstellers Asics schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt. Asics hatte schon im Jahr 2012 versucht, den Vertrieb der eigenen Marke insbesondere auf Online-Marktplätzen und Preis-Suchmaschinen zu beschränken. Laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt "schießt Asics damit über das Ziel hinaus". Der BVOH geht davon aus, dass die Einschätzung auch für ähnliche Klauseln von anderen Markenherstellern gilt. >>>mehr lesen