Onlinehandelsrecht / Onlinehandelsrecht

Onlinehandelsrecht

Warum "Onlinehandelsrecht"?

Viele unserere Mandate haben mit Wettbewerbsrecht zu tun. Das Wettbewerbsrecht gehört zum Handelsrecht (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG)

Meistens geht es um das Internet.

Deshalb: "Onlinehandelsrecht".

Sie machen den Onlinehandel, wir das das Recht!

Bitte besuchen Sie auch unsere Seiten unter www.onlinehandelsrecht.com

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